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Allgemeine Geschäftsbedingungen:


1. Vertragsdauer

Die Mitgliedschaft läuft unbefristet auf unbestimmte Zeit. Wird die Vereinbarung nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf der Programmdauer gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft bei einer Programmdauer von 24 Monaten und 12 Monaten darauf folgend weiter um ein Jahr. Bei einer Programmdauer von 6 Monaten verlängert sich die Mitgliedschaft darauf folgend weiter um 6 Monate.
Der Vertrag muss schriftlich an:  Kampfsport Club Haar e.V., z.Hd. des Vorstandes, Am See 25, 85540 Haar  gekündigt werden.
Grundlage ist der Eingang der Kündigung (Poststempel), nicht das Ausstellungsdatum. Bei Kündigung wird der verbleibende Restbetrag sofort fällig.


2. Beitrag

a. Der Monatsbeitrag ist jeweils zum ersten des Monats im Voraus fällig und gilt für den kommenden Monat. Der Jahresbeitrag wird jeweils zum ersten des Monats im Voraus fällig und gilt für das laufende Kalenderjahr. Das Startpaket ist eine einmalige Gebühr und wird bei Vertragsabschluss fällig. Der Monats- und Jahresbeitrag wird von dem umseitig genannten Konto per Lastschriftverfahren eingezogen.
b. Im Falle der Barzahlung oder Überweisung wird pro Zahlungsvorgang eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von monatlich 15,00 Euro erhoben.
c. Eine Veränderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%), berechtigt den Kampfsport Club Haar e.V. ab dem Zeitpunkt der Geltung zu einer entsprechenden Anpassung der Beiträge.


3. Verzugsfolge

a. Kommt ein Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen in Zahlungsrückstand, ist der Kampfsport Club Haar e.V. berechtigt, den bis zum nächsten Vertragsablauftermin der jeweiligen Programmdauer fällig werdenden Restbetrag sofort in voller Höhe geltend zu machen. Bank- und Bearbeitungsgebühren sind vom Mitglied zu ersetzen. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
b. Der Kampfsport Club Haar e.V. ist darüber hinaus berechtigt, zum oben genannten Zeitpunkt seine Leistung bis zum Beitragsausgleich einzustellen.
c. Falls das Mitglied die Berechtigung zum Einzug per Lastschriftverfahren nicht erteilt, oder unberechtigt widerruft, hat das Mitglied die Kosten des zusätzlichen Verwaltungsaufwandes in voller Höhe zu tragen.
d. In den oben genannten Fällen behält sich der Kampfsport Club Haar e.V. des Weiteren nach der zweiten unberechtigt nicht erfolgten Beitragszahlung das Recht zur außerordentlichen Kündigung vor.
e. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Kampfsport Club Haar e.V. hat das Mitglied den vollen entgangenen Gewinn, den der Kampfsport Club Haar e.V. bis zum Zeitpunkt einer nach dem Vertrag zulässigen ordentlichen Kündigung hätte beanspruchen können, zu ersetzen. Der Schadenersatz wird mit Beendigung des Vertragsverhältnisses fällig.


4. Pflichten des Mitglieds

a. Jede Änderung der dem Vertrag zugrunde liegenden Daten des Mitglieds (z.B. Änderung der Adresse, der Bankverbindung etc.) ist dem Kampfsport Club Haar e.V. schnellstmöglich in schriftlicher Form mitzuteilen. Verwaltungsgebühren und Mehraufwand die mangels korrekter Daten (z.B. durch eine fehlerhafte Abbuchung) entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.
b. Falls das Mitglied die Berechtigung zum Bankeinzug nicht erteilt, hat das Mitglied die Kosten des zusätzlichen Verwaltungsaufwandes zu tragen. Die Gebühr liegt hier monatlich bei 15,00 Euro.


5. Stilllegung

a. Der Aufnahmeantrag kann während der Grundlaufzeit bei Krankheit monatsweise bis zu drei Monate stillgelegt werden. Während der Stilllegung ruht der Vertrag, ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben, die Grundlaufzeit verlängert sich jedoch um den Zeitraum der gewählten Stilllegung.
b. Stilllegungen müssen schriftlich mindestens 10 Werktage vor Beginn der Stilllegung beantragt werden, sie erfolgen nur monatsweise und nicht rückwirkend. Die Stilllegung erfolgt nur mit einem schriftlichen Nachweis des Arztes.


6. Beendigung der Mitgliedschaft

a. Das Mitglied ist berechtigt den Vertrag zum folgenden Monatsende zu kündigen, falls ein durch Ab- und Anmeldebescheinigung nachgewiesener Wohnortwechsel (Entfernung von mehr als 30 km des neuen Wohnortes) den Besuch des Kampfsport Club Haar e.V. unzumutbar macht.
b. Eine Kündigung ist ebenso möglich, falls eine durch qualifiziertes ärztliches Attest nachgewiesener dauerhafter Sportunfähigkeit eintritt. Kündigungen müssen in schriftlicher Form eingereicht werden und können erst bei vollständigem vorliegen aller erforderlichen Unterlagen berücksichtigt werden.


7. Voraussetzungen

Voraussetzungen sind Sporttauglichkeit und ein guter Leumund.
Die Nutzung der Einrichtung und die Teilnahme an den Angeboten des Vereins setzen voraus, dass das Mitglied gesundheitlich dazu in der Lage ist, Sport -  insbesondere Kampfsport und die dazugehörigen Übungen – zu betreiben. Es obliegt dem Mitglied im Hinblick auf seine gesundheitliche Eignung zur Nutzung der Einrichtung und zur Teilnahme an den Angeboten des Vereins einen Arzt zu konsultieren. Bei Anmeldung ist das Mitglied verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über Krankheit oder sonstige körperliche Erscheinungen zu machen, die eine erhöhte Gefahr bei der Nutzung der Einrichtungen und Angebote des Vereins bergen. Insbesondere gilt dies für Herz-Kreislauferkrankungen sowie Erkrankungen des Bewegungsapparats. Bei erstmaligem Auftreten solcher Erscheinungen während der Mitgliedschaft ist das Mitglied zur Bekanntgabe an die Schulleitung verpflichtet.


8. Haftung

a. Eine Haftung des Vereins für Schäden, welche sich das Mitglied bei der Benutzung der Einrichtungen des Kampfsport Club Haar e.V. bzw. beim Aufenthalt in den Räumlichkeiten zuzieht, ist ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind vorsätzlich oder grob fahrlässig von Mitarbeitern des Kampfsport Club haar e.V. verursachte Schäden.
b. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachten Kleidungen sowie für Wertgegenstände oder Geld wird keinerlei Haftung übernommen.
c. Das Mitglied verpflichtet sich, mit den Räumlichkeiten und der Einrichtung pfleglich umzugehen. Sachbeschädigung, auch fahrlässig verursachte, werden auf Kosten dessen behoben, der sie verursacht hat.
d. Bei groben Verstößen gegen die selbstverständlichen Regeln des Anstandes oder der Hausordnung, sowie im Falle vorsätzlicher Beschädigung ist der Vorstand ermächtigt, ein Hausverbot auszusprechen. Dieses Hausverbot entbindet nicht von der Zahlung der monatlichen Beiträge.
e. Missachtet ein Mitglied die Hausordnung oder Anweisungen des Personals, so ist der Kampfsport Club Haar e.V. berechtigt das Vertragsverhältnis  nach einmalig erfolgter Ermahnung fristlos zu kündigen. Davon unabhängig gilt ein außerordentliches Kündigungsrecht in besonders schweren Fällen des Fehlverhaltens.


9. Datenschutzhinweis

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die von Ihnen in Ihrer Beitrittserklärung angegebenen Daten über Ihre persönlichen und sachlichen Verhältnisse (so genannte personenbezogene Daten) auf Datenverarbeitungs-Systemen des Vereins gespeichert und für Verwaltungs-Zwecke des Vereins verarbeitet und genutzt werden. Je nach Anforderung des zuständigen Fachverbandes und des Bayerischen-Sportverbandes werden Daten an die Verbände weitergeleitet für deren Verwaltungszwecke.
Wir sichern Ihnen zu, Ihre personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Außenstehende weiterzugeben. Sie können jederzeit schriftlich Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten und Korrektur verlangen, soweit die beim Verein oder den Verbänden gespeicherten Daten unrichtig sind. Sollten die gespeicherten Daten für die Abwicklung der Geschäftsprozesse des Vereins/der Verbände nicht notwendig sein, so können Sie auch eine Sperrung, gegebenenfalls auch eine Löschung, Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.


10. Fotos und Videos

Die Rechte an Fotos von Feiern, Turnieren, Prüfungen, Trainingseinheiten, etc., die auch Mitglieder aus dem Kampfsport Club Haar e.V. abbilden, liegen beim Kampfsport Club Haar e.V.


11. Kursorganisation

Aus organisatorischen Gründen behält sich der Kampfsport Club Haar e.V. vor, andere Trainer einzusetzen, in Ausnahmefällen die Kurse in nahe gelegene Räumlichkeiten stattfinden zu lassen und Kurse zusammenzulegen. Sie haben bei Zumutbarkeit kein diesbezügliches Kündigungsrecht. Bei Krankheit / Trainerausfall versuchen wir Ersatz zu finden. Außerdem erfolgt bei Kursausfall frühestmöglich auf Homepage und Eingangstür ein Hinweis. Wird es dem Kampfsport Club Haar e.V. aus Gründen, die er nicht vertreten hat, unmöglich Leistungen zu erbringen, haben Sie keinen Anspruch auf Schadensersatz / Ersatzstunden.


12. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam oder nicht richtig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Vertragspartien haben dann eine neue Vereinbarung zu treffen, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.


13. Schriftform

Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Zum Abschuss, der Änderungen, der Übertragung, sowie der Beendigung dieser Vereinbarung bedarf es in jedem Fall einer schriftlichen Erklärung oder Vereinbarung zwischen dem Mitglied und dem Kampfsport Club Haar e.V. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform. Für eine mögliche Fristwahrung zählt das Datum des Zugangs beim Kampfsport Club Haar e.V., nicht des Poststempels.


14. Widerrufsrecht

Bei Vertragsabschluss kann dieser innerhalb einer Frist von 14 Tagen (ab Vertragsabschluss) schriftlich widerrufen werden. Im Falle des Widerrufs ist die gesamte überlassene Trainingsausstattung in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Im Gegenzug werden 50 % der Kosten des Startpakets zurückerstattet. Die in Anspruch genommene Leistung wird nach Wochen abgerechnet bzw. abgebucht und ist vom Monatsbeitrag abhängig.


15. Familienprogramm/-tarif

Ein Familientarif ist ab 3 Personen innerhalb einer Familie für Familienzugehörige 1. Grades (Eltern und Kinder) möglich. Das bedeutet, dass ab dem 3. Familienzughörigen ein Nachlass von 20 Euro des Monatsbeitrags gewährt wird. Diese Vergünstigungen entfallen jeweils bei Kündigung der 3. und weiteren Personen.



Hausordnung:
 

Wir begrüßen Sie sehr herzlich in unserem Dojang. Wir werden uns bemühen, Ihnen den Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten. Die nachfolgende Hausordnung soll sicherstellen, dass ein gepflegter Charakter in unserem Dojang im Interesse aller Mitglieder aufrecht erhalten bleibt. Wir bitten Sie um Beachtung.


Trainingsbekleidung

Das Betreten des Trainingsbereichs ist nur mit einem passenden, sauberen Tobok mit KSC Haar Logo (Einheitliche Kleidung) oder Trainingsbekleidung gemäß der jeweiligen Trainingseinheit, Barfuss oder mit sauberen Kampfsportschuhen (weiße Sohle) gestattet.
Schmuck jeglicher Art ist im Training verboten und darf ansonsten am Unterricht nicht teilnehmen.
Umgezogen wird sich in der Umkleidekabine. Alle Kleidungsstücke (auch Straßenschuhe) sind in der Umkleidekabine zu lassen.
Im Dojang wird nur mit Schlappen gegangen. Barfuss gehen wird untersagt, außer auf der Trainingsfläche.
Aus Hygienischen Gründen bitten wir alle Mitglieder darauf zu achten, dass die Hände, die Füße und der Tobok sauber sind.


Verhalten im Dojang

Die Mitglieder sind an die Weisungen der Trainer gebunden. Es ist untersagt, im Trainingsbereich Speisen und Getränke zu sich zu nehmen.
Die Mitglieder werden gebeten, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen. Mehrmalige Verspätungen können zum Ausschluss der Unterrichtseinheit führen.


Fund- und Wertsachen

Für die Garderobe und Wertgegenstände übernimmt der Kampfsport Club Haar e.V. keine Haftung. Die im Dojang gefundenen Sachen sind beim Personal abzugeben. Das Personal ist berechtigt, diese Fundsachen dem nachweislich Berechtigten zurückzugeben. Fundsachen werden bei Nichtabholung nach einer Frist von 12 Wochen gestiftet.


Sachbeschädigung

Die Mitglieder verpflichten sich, mit den Räumlichkeiten und der Einrichtung pfleglich umzugehen. Sachbeschädigungen im Dojang werden auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt oder verursacht hat. Festgestellte Schäden sind unverzüglich dem Personal zu melden.


Duschen

Bitte betreten Sie den Nassbereich aus hygienischen Gründen nur mit Badeschuhen. Trocknen Sie sich vor dem Verlassen des Nassbereiches bitte vollständig ab. Wasser soll unter allen Umständen gespart werden.


Saunen

Vor Benutzung der Einrichtung ist gründlich zu duschen. In der Sauna und auf sonstigen Sitzflächen ist aus hygienischen Gründen immer ein Handtuch unterzulegen.


Rauchen

Alle Räumlichkeiten unterliegen strengem Rauchverbot.


Umkleiden/Barbetrieb

Glasflaschen und Gläser dürfen in Umkleide- und Nassräume wegen Verletzungsgefahr nicht mitgenommen werden.


Öffnungszeiten

Wir bitten Sie zu beachten, dass wir unser Haus zu den jeweils angegebenen Zeiten schließen.


Infotafel

Neuigkeiten und Änderungen werden regelmäßig an unseren Infotafeln bekannt gegeben.

 

 

Wer grob gegen die Hausordnung verstößt,
erhält nach zweimaliger Ermahnung ohne Nachsicht Hausverbot!

 

VIEL SPASS UND ERFOLG BEIM TRAINING WÜNSCHT EUCH
DER KAMPFSPORT CLUB HAAR E.V.

01/2009




 

Satzung:
 
„Kampfsport Club Haar e.V.“

 

§ 1 Name, Sitz

 

1.1 Der Verein hat den Namen „Kampfsport Club Haar“. Er hat seinen Sitz in
85540 Haar. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Danach lautet der Name „Kampfsport Club Haar e.V.“.

1.2 Der Verein strebt die Mitgliedschaft im Bayerischen Landes - Sportverband und dessen Fachverband an und erkennt deren Satzungen und Ordnungen an.

1.3 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 Zweck, Aufgaben und Grundsätze

 

2.1 Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Taeksondo – Allkampf – und Budo-Sports durch
- Abhaltung von geordneten Sportübungen
- Durchführung von Kursen und Sportveranstaltungen
- Ausbildung und Einsatz von sachgemäß vorgebildeten Übungsleitern

2.2 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, und zwar durch die Förderung der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Sports.

2.3 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2.4 Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

2.5 Der Verein ist politisch, konfessionell und rassisch neutral.

 

§ 3 Mitgliedschaft

 

3.1 Ordentliche Mitglieder

3.2 Außerordentliche Mitglieder

3.2.1 Fördernde Mitglieder

3.2.2 Ehrenmitglieder

 


§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

 

4.1 Ordentliche Mitglieder

4.1.1 Ordentliche Mitglieder des „Kampfsport Club Haar e.V.“ kann jede natürliche Person, aber auch juristische Personen werden. Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der Zustimmung der/des gesetzlichen Vertreter/s. Stimmberechtigt sind Mitglieder in Versammlungen erst ab Volljährigkeit.

4.1.2 Über einen schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung des Aufnahmeantrags ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen. Gegen die Ablehnung steht dem betroffenen das Rechtsmittel der Beschwerde zu. Diese ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Mitteilung der Entscheidung schriftlich an den Vorstand zu richten. Sie ist zu begründen. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.

4.2 Außerordentliche Mitglieder

4.2.1 Förderndes Mitglied
Förderndes Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die dem Verein angehören will, ohne sich in ihm sportlich zu betätigen. Für die Aufnahme gelten die Regeln über die Aufnahme ordentlicher Mitglieder entsprechend.

4.2.2 Ehrenmitglieder
Ehrenmitglied kann auch eine natürliche Person werden, die nicht Mitglied des „Kampfsport Club Haar e.V." oder deren Sparten und Abteilungen ist.

 

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

 

5.1 Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluß oder Tod.

5.2 Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber durch eingeschriebenem Brief zu erklären. Er ist unter Einhaltung der Frist lt. den ABGs einzuhalten.

5.3 Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden
- wegen erheblicher Verletzung satzungsgemäßer Pflichten
- wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder
- wegen groben unsportlichen Verhaltens.

5.4 Über den Ausschluß entscheidet der Vorstand. Vor der Entscheidung hat er dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich mündlich oder schriftlich zu äußern; hierzu ist das Mitglied unter Einhaltung einer Mindestfrist von zehn Tagen aufzufordern.

5.5 Mitglieder, deren Mitgliedschaft erloschen ist, haben keinen Anspruch auf Anteile aus dem Vermögen des Vereins. Andere Ansprüche gegen den Verein müssen binnen sechs Monaten nach Erlöschen der Mitgliedschaft durch eingeschriebenen Brief geltend gemacht werden.

 

§ 6 Rechte und Pflichten

 

6.1 Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen des Vereinszweckes an den Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen.

6.2 Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich nach der Satzung und den weiteren Ordnungen des Vereines zu verhalten. Alle Mitglieder sind zu gegenseitiger Kameradschaft und Rücksichtnahme verpflichtet.

6.3 Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen verpflichtet. Die Höhe des Jahresbeitrages, der jeweils zum 01.01. eines Jahres fällig ist, wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.
Die Höhe des Monatsbeitrages, der jeweils zum 01. jeden Monats fällig ist, wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.

6.4 Über Stundung und Erlaß des Beitrages in Sonderfällen entscheidet der Vorstand.

 

§ 7 Organe

 

7.1 Die Organe des Vereines sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

 

§ 8 Vorstand

 

8.1 Der Vorstand besteht aus:

a) 1. Vorsitzender
b) 2. Vorsitzender
c) Geschäftsführer
d) Schatzmeister
e) Pressereferent

8.2 Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereines nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Vorstand faßt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzendem bei dessen Abwesenheit die seines Vertreters. Der Vorstand kann verbindliche Ordnungen erlassen, die von der Mitgliederversammlung bestätigt werden müssen. Über seine Tätigkeit hat der Vorstand der Mitgliederversammlung zu berichten.

8.3 Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden alleine, oder durch den Geschäftsführer, den Schatzmeister und den Pressereferent gemeinsam vertreten (Vorstand im Sinne des § 26 BGB). Im Innenverhältnis gilt, dass der Geschäftsführer, der Schatzmeister und der Pressereferent nur im Falle der Verhinderung des 1. Vorsitzenden und des 2. Vorsitzenden zur Vertretung berechtigt sind.

8.4 Mit Wirkung im Innenverhältnis gilt: Zu Willenserklärungen, die den Verein im Einzelfall in der Höhe bis zu 1.000,00 Euro belasten, ist die Zustimmung des 1. Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters erforderlich. Von über 1.000,00 Euro bis 10.000,00 Euro ist die Zustimmung der Vorstandschaft mit 2/3 Mehrheit und über 10.000,00 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit erforderlich.

8.5 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Die Vorstandsmitglieder bleiben in jedem Fall bis zu einer Neuwahl im Amt. Im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft im Verband endet auch das Vorstandsamt.

8.6 Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner regulären Amtszeit aus, kann der Vorstand eine Ergänzungswahl vornehmen, die der Bestätigung durch die nächste Mitgliederversammlung bedarf.

 

§ 9 Mitgliederversammlung

 

9.1 Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich, möglichst im ersten Quartal statt.

9.2 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn das Interesse der Vereins es erfordert oder wenn 1/4 der Mitglieder es schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorstand beantragt.

 

§ 10 Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung enthält mindestens folgende Tagesordnungspunkte

 

10.1 Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einberufung
10.2 Feststellung der Stimmberechtigung
10.3 Wahl einer Wahlkommission, falls Wahlen anfallen
10.4 Genehmigung der Niederschrift der letzten Versammlung
10.5 Beschlußfassung über die Tagesordnung
10.6 Bericht des Gesamtvorstandes
10.7 Bericht der Kassenprüfer
10.8 Entlastung der Vorstandschaft
10.9 Wahlen, falls diese anfallen
10.10 Genehmigung des Haushaltsvoranschlages für das laufende Geschäftsjahr
10.11 Satzungsänderungen, falls diese anfallen
10.12 Anträge und Anfragen
10.13 Sonstiges

 

§ 11 Einberufung von Mitgliederversammlungen

 

11.1 Die Einberufung von Mitgliederversammlungen erfolgt durch schriftliche Einladung mit der Tagesordnung und der Anträge. Zwischen der Einladung zur Einberufung und dem Termin der Versammlung soll eine Frist von mindestens 14 Tagen liegen. Anträge auf Satzungsänderungen müssen unter Benennung der abzuändernden Vorschrift mitgeteilt werden.

 

§ 12 Ablauf und Beschlußfassung von Mitgliederversammlungen

 

12.1 Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstandes, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter geleitet. Ist keines der Vorstandsmitglieder anwesend, so bestimmt die Versammlung den Leiter mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

12.2 Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefaßt; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Versammlungsleiters den Ausschlag. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Schriftliche Abstimmungen erfolgen nur, wenn 1/3 der anwesenden Mitglieder dies verlangt. Bei Wahlen muß eine geheime Abstimmung erfolgen, wenn 1/3 der anwesenden Mitglieder dies verlangt. Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 3/4 der Mitglieder des Vereins erforderlich.

12.3 Über Anträge auf Satzungsänderungen kann nur abgestimmt werden, wenn sie vier Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorsitzenden des Vereines eingegangen und in der Einladung mitgeteilt worden sind.

12.4 Dringlichkeitsanträge kommen nur dann zur Beratung und Abstimmung, wenn dies die Versammlung mit 2/3 Mehrheit beschließt.

 

§ 13 Stimmrecht und Wählbarkeit

 

13.1 Stimmrecht besitzen nur ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, können an der Mitgliederversammlung als Gäste teilnehmen.

13.2 Gewählt werden können nur Personen, für die spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung ein schriftlicher Wahlvorschlag beim Vorsitzenden eingegangen ist oder die der Mitgliederversammlung vom Vorsitzenden vorgeschlagen werden.

 

§ 14 Ernennung von Ehrenmitgliedern

 

14.1 Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ernennung zu Ehrenmitgliedern erfolgt auf Lebenszeit; sie bedarf einer Mehrheit von 2/3 der Vorstandsmitglieder.

 

§ 15 Kassenprüfer

 

15.1 Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von vier Jahren zwei Kassenprüfer. Diese dürfen nicht Mitglied des Vorstandes oder eines von ihm eingesetzten Ausschusses sein. Wiederwahl ist zulässig.

15.2 Die Kassenprüfer haben die Kasse des Vereines einschließlich der Bücher und Belege einmal im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch zu prüfen und dem Vorstand jeweils Bericht zu erstatten. Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Kassenwartes und der übrigen Vorstandsmitglieder.

 

§ 16 Protokollierung von Beschlüssen

 

16.1 Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes ist unter Angabe von Ort, Zeit und Abstimmungsergebnis jeweils eine Niederschrift anzufertigen. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden bzw. Versammlungsleiter und dem vom Vorsitzenden bzw. Versammlungsleiter jeweils zu benennenden Schriftführer zu unterschreiben.

16.2 Das Protokoll ist binnen 8 Wochen den Vorstandsmitgliedern zuzuleiten.

 

§ 17 Haftung des Vereins

 

17.1 Der Verein und ihre Veranstaltungsleiter haften nicht für durch Teilnahme an Sport ver- anstaltungen eingetretene Unfälle und deren Folgen. Das gleiche gilt für Sachschäden.

 

§ 18 Auflösung des Vereins

 

18.1 Die Auflösung des Vereins ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit 4/5 Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder herbeizuführen.

Im Fall der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden.

 

§ 19 Inkrafttreten

 

Diese Satzung ist in überarbeiteter, vorliegenden Form von der Versammlung des Vereines am 09.09.2003 beschlossen worden und wird wirksam mit der Eintragung.

 

 

Haar, den 11.03.2007
 

 
Probetraining
Ausbildungsbetrieb der IST und IHK
Sport- und Gesundheitstrainer/-in, Fitnesskaufmann/-frau
Der Kampfsport Club Haar e.V. bildet 2 junge Menschen aus und ermöglicht ihnen eine durch die Industrie- und Handelskammer IHK anerkannte Berufsausbildung.
Award 2010, 2011 und 2012
Kampfsportschule des Jahres 2010, 2011 und 2012
Der Kampfsport Club Haar e.V. hat am 06.10.2012 wieder eine Auszeichnung, den Award 2012, für die Kampfsportschule des Jahres erhalten. Der Award wurde von dem größten Berufsverband Kampfsport in Deutschland der MAIA Martial Arts Industry Association verliehen. Dieser Berufsverband ist unter anderem auch der größte in der USA.

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